Sophie Hohenberg

Ich bin mit den Geschichten von und rund um Konopischt groß geworden. Mein Vater hat darunter gelitten den Kampf seines Vaters nicht weiter führen zu können. Aber Konopischt lag zu deren beider Lebzeiten unerreichbar hinter dem Eisernen Vorhang; mein Vater konnte dorthin nur immer wieder als Besucher fahren. Als ich 16 Jahre alt war, hatten mein Vater und ich beschlossen, einmal zusammen nach Konopischt zu reisen, er wollte mir zeigen, wo wir herkommen. Aber es kam nie dazu, mein Vater verstarb im Jahre 1977. 
Viele Jahre später, der Eiserne Vorhang war gefallen, fuhr mein Mann aus geschäftlichen Gründen regelmäßig nach Prag. Er überzeugte mich doch auch einmal mitzukommen, und wir besuchten damals auch Konopischt! Es war eine erstaunliche Erfahrung: Zum ersten Mal in meinem Leben war ich, "Zuhause". Ich, die ich in Luxemburg groß geworden bin und von ganzem Herzen Luxemburgerin bin, hatte auf einmal meine Wurzeln gefunden, ich war sehr beeindruckt.
Einige Jahre Später wurden wir, von luxemburgischen Freunden auf eine Fasanenjagd nach Konopischt eingeladen. Nie zuvor ich mich so gefühlt, mir war als würde ganz Konopischt nach mir rufen. Es war eine wunderschöne aber auch irgendwie beklemmende Erfahrung. Ich habe die ganze Zeit gegen Tränen ankämpfen müssen; aber von da an, war mir klar: Ich muss in die Fußstapfen meines Großvaters und in die meines Vaters treten und die namenlose Ungerechtigkeit die meinem Großvater widerfahren ist aus der Welt schaffen.
 
Da seine Mutter nicht ebenbürtig war, durfte mein Großvater weder Habsburg heißen, noch ein Habsburg sein. Nach dem Ersten Weltkrieg, war in der Tschechoslowakei auf einmal alles anders und er, sowie seine Geschwister wurden behandelt als seien sie Habsburger, sie wurde vertrieben, ihrer Heimat beraubt und entschädigungslos enteignet.
Im Staatsvertrag von St. Germain steht: “sowie das Privatvermögen der ehemaligen österreichisch-ungarischen Herrscherfamilie. "Aber mein Großvater war kein Mitglied der kaiserlichen und königlichen Familie von Österreich-Ungarn.
 
Im Gesetz, das 1921 vom tschechoslowakischen Parlament verabschiedet wurde um den Staatsvertrag von St. Germain anzuwenden, steht: "... das Gut und Eigentum (...) namentlich auch des gewesenen Thronfolgers Franz-Ferdinand Este und seiner Nachkommen.“ Zu dem Zeitpunkt war mein Urgroßvater, Erzherzog Franz-Ferdinand seit fast 8 Jahren tot.
Wie kann man einem Toten Gut und Eigentum wegnehmen?
 
Meine Eltern haben mir beigebracht, dass eine Familie so ist wie eine Kette: Jedes Glied sollte versuchen, das ihm Vermachte an die nächste Generation weiter zu geben -und da spreche ich nicht nur von materiellen Dingen! Wir sind all denen, die vor uns waren, sowie denen, die nach uns kommen, gegenüber verantwortlich, für unser Tun, aber auch für die Art wie wir gelebt haben. Nicht nur unsere Taten zeichnen uns aus, sondern auch wie wir gelebt haben! Mein Großvater ist in dieser Beziehung für uns alle ein großes Vorbild.
Mein Mann und ich sind also noch einmal nach Konopischt gefahren, dieses Mal mit unseren Kindern, denn ich musste ihnen zeigen, worum es ging, und sie fragen, ob sie einverstanden sind, dass ich mich in dieses Abenteuer stürze und dort wieder ansetze, wo mein Großvater gezwungen war aufzuhören.
Es hat noch einige Zeit gedauert, aber Ende 2006 hat mein Anwalt, Dr. Jaroslav Broz, beim Bezirksgericht in Beneschov meine Klage eingereicht.
Seitdem wird mir immer wieder die Frage gestellt: „Was machen sie mit Konopischt, sollten sie gewinnen.?“
Es erscheint mir normal, dass dieses geschichtsträchtige Haus weiterhin dem Publikum zugänig bleiben muss. Ich bin davon überzeugt, dass ein Haus wie Konopischt, in privater Hand, dem Publikum persönlichere Einblicke in seine Geschichte geben könnte. Mir geht es nicht darum Konopischt, dass heute eine staatlich geführte Touristenattraktion ist der Öffentlichkeit zu entziehen. Mir geht es darum, Unrecht zu beseitigen und damit einen Beitrag zur Versöhnung mit der eigenen Geschichte zu leisten. Dabei vertraue ich der tschechischen Justiz  und hoffe, dass meine Argumente Gehör finden werden.

Lieber Besucher,

Hier endete im Jahr 2009 die Erklärung meiner Beweggründe.
Heute schreiben wir das Jahr 2013 und ich möchte Ihnen erzählen wie es um den Fall steht. Wir haben alle Juristischen Instanzen in Tschechien durchlaufen und haben verloren. Die Tschechische Justiz verschanzt sich hinter der Gültigkeit des Gesetz 354 und in der Begründung der Letzten Instanz ist zu lesen:

"In dem Verfahren vor dem Landgericht in Benešov (Erste Instanz) wird klar, dass Maximilian von Hohenberg die Gelegenheit wahrgenommen hatte, die ihm durch das Gesetz Nr. 354/1921 angeboten wurde. Aber es wurde beschlossen, dass er unter dem oben genannten Gesetz, als ein Mitglied der ehemaligen Herrscherfamilie von Österreich-Ungarn galt, Entscheidung des Ministeriums des Innern am 14. Januar 1922, Meinung des, Ministerium für Landwirtschaft vom 4. September 1922, mit der Erklärung, dass "Das Familien Recht" des kaiserlichen und königlichen Hauses ausschließlich für die Mitglieder der österreichisch-ungarischen königlichen Familie galt, und für Anwendung des Nationalen Gesetzes nicht von Bedeutung ist. "

Ich möchte nur daran erinnern dass das Habsburgische Hausgesetz, keine interne Familien-Regel ist, sondern auf einem Internationalen Staatsvertrag, den Pragmatischen Sanktionen von Augsburg (1713)beruht. Weiter war mein Großvater nie ein Mitglied der ehemalige souveränen Familie Österreich-Ungarn. Ein Fakt der ganz deutlich aus dem Renunziation Akt von Erzherzog Franz-Ferdinand hervor geht. Dieser Eid wurde im Jahr 1900 abgelegt 21 Jahre bevor das Tschechoslowakische Gesetzt n°354 entstanden ist. 18 Jahre vor der Gründung der Tschechoslowakei. Warum der Landwirtschaftsminister in dieser Sache seine Meinung abgeben musste ist mir schleierhaft. Zwei Minister haben über die Familienzugehörigkeit meines Großvaters entschieden eine Entscheidung die, die damalige Tschechoslowakische Regierung nicht zu treffen hatte diese Entscheidung war Jahre zuvor getroffen worden. Währe mein Großvater Max Hohenberg ein Mitglied der Familie Habsburg gewesen dann währe er nach dem Tod Kaiser Franz-Josephs, Kaiser geworden.
Der Landwirtschaftsminister, und das gütige Gesetz sind nur kleine Beispiele dessen was ich in den letzten Jahren habe lesen und hören müssen.
Mein Anwalt und ich haben daraufhin beschlossen uns an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu wenden und dort Klage einzureichen.
Wie ich gerade erfahren habe wurde meine Klage leider auch dort abgewiesen. Das Gericht befand, dass der Zustand der Akzeptanz in Übereinstimmung mit den Artikeln 34 und 35 der Konvention nicht erfüllt wurden.
Aufgeben ist aber nicht meine Art, und auch wenn ich zur Zeit noch nicht weiß wie, werde ich diese himmelschreiend Ungerechtigkeit weiterhin bekämpfen. 
Vorschläge und jegliche Hilfe sind mir willkommen...

Ich möchte diese Gelegenheit ergreifen und Allen die mir via diese Internet Seite Mails geschickt haben, meinen Dank auszusprechen, Danke für Ihr Interesse und Danke für Ihre freundliche Unterstützung die mich immer wieder sehr gerührt hat.
Mit freundlichen Grüßen,                                            
Sophie Hohenberg

© 2009 Sophie Hohenberg
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