Sophie Hohenberg


Weil ihre Mutter kein königliches Blut in den Adern hatte, durften sie keine Habsburger sein. Aber nach dem Ersten Weltkrieg wurden sie von Konopischt verjagt, ihr Eigentum wurde entschädigungslos beschlagnahmt, weil sie die Kinder ihres Vaters waren.

 Dies ist das tragische Schicksal der drei ersten Waisen des Ersten Weltkrieges.

1887. 

Erzherzog Franz-Ferdinand erwirbt Konopischt von der Familie Lobkowicz. 

1889.

Kronprinz Rudolphe stirbt in Mayerling.

Erzherzog Franz-Ferdinand wird Thronfolger von Österreich-Ungarn.   

1900.

Nach jahrelangem Widerstand erteilt Kaiser Franz-Joseph Erzherzog Franz-Ferdinand endlich die Erlaubnis, die Liebe seines Lebens, die tschechische Gräfin Sophie Chotek von Chotkowa und Wognin zu heiraten. Unter der ausdrücklichen Bedingung, dass die Ehe morganatisch sei, Sophie Chotek und die erhofften Kinder werden nie Mitglieder der Kaiserlichen und Königlichen Familie sein.

Am 28. Juni unterschreibt mein Urgroßvater Erzherzog Franz-Ferdinand die Verzichtserklärung. Er verzichtet darin, nicht für sich, aber für seine zukünftige Frau und die zu erhoffenden Kinder, nicht nur auf den Thron von Österreich-Ungarn, sondern auch auf den Namen, die Titel und die Privilegien eines Mitgliedes der Kaiserlichen und Königlichen Familie.

Diese Verzichtserklärung wird vor dem Reichsrat verlesen.

Das Ungarische Parlament verabschiedet ein Gesetz um sicher zu stellen, dass Sophie nie Königin von Ungarn werde.

Am ersten Juli heiraten Erzherzog Franz-Ferdinand und Gräfin Sophie Chotek im engsten Familienkreis, in Reichstadt (Zakupy) in Tschechien.

Meine Urgroßmutter erhält den Titel Fürstin von Hohenberg und später Herzogin von Hohenberg.

1914.

Am 28 Juni, werden meine Urgroßeltern in Sarajevo ermordet.

Mein Großvater Herzog Max von Hohenberg damals 12, seine Schwester Fürstin Sophie von Hohenberg damals 13, und deren Bruder Fürst Ernst von Hohenberg damals 10 Jahre alt, verlieren ihre geliebten Eltern.

Der Terrorakt von Sarajevo stürzt Europa in den Ersten Weltkrieg. 

1916.

Kaiser Franz-Joseph stirbt am 21. November. Erzherzog Karl, der Neffe Franz-Ferdinands wird Kaiser von Österreich und Ungarn. Diese Erbfolge wird von niemandem in Frage gestellt.

Wäre die Verzichtserklärung meines Urgroßvaters nicht bindend gewesen, so wäre Max Hohenberg der nächste Kaiser von Österreich, König von Ungarn und Böhmen geworden.

Im selben Jahr, am 28. Oktober ist die Hinterlassenschaft meines Urgroßvaters abgeschlossen. Mein Großvater Max Hohenberg ist der neue rechtmäßige Besitzer von Konopischt. Das Schloss mit umfangreichen Sammlungen, dazu 5758 Hektar Land, 2 Ziegeleien,1 Schnapsbrennerei, die Brauerei von Beneschau und 2 Steinbrüche, in Mraz und Pozar, gehören zu dem Besitz, alles modernst ausgestattet.

Mein Großonkel Ernst Hohenberg erbt das Schloss Chlumetz bei Trebon mit 6688 Hektar Land.

1917.

Am 31. August verleiht Kaiser Karl meinem Großvater die Herzogswürde nach dem Recht der männlichen Erstgeburt, alle Nachgeborenen führen den Titel Fürst bzw. Fürstin von Hohenberg. Die Familie erhält ein neues Wappen.

1918.

Die Nationalversammlung in Prag, verkündet am 28. Oktober die Unabhängigkeit der Tschechoslowakei.

6 Tage später am 3. November wird der Waffenstillstand zwischen Österreich-Ungarn und Italien unterzeichnet, der Erste Weltkrieg ist somit in Zentraleuropa beendet.

1919.

Am 16 April werden die noch minderjährigen Kinder aus Konopischt vertrieben: Jedem von ihnen wird erlaubt, 5 kg Privatsachen mitzunehmen, die Kinder müssen die Tschechoslowakei verlassen und finden in Wien Zuflucht. Die Domäne Konopischt, im Besitz von Max Hohenberg, wird ohne Erklärung konfisziert.
5 Monate später erst, am 10. September, wird der Staatsvertrag von Saint Germain von der neuen österreichischen Republik und den Alliierten des Ersten Weltkriegs unterschrieben, unter ihnen auch die Tschechoslowakei, ein freier unabhängiger Staat, wie es im Text von St. Germain steht.
Im Artikel 208 des Vertrages von St. Germain lautet es:
“Die Staaten, denen ein Gebiet der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie übertragen wurde, oder die aus dem Zerfall dieser Monarchie entstanden sind, erwerben alles Gut und Eigentum das der ehemaligen oder der gegenwärtigen österreichischen Regierung gehörte und auf ihrem Gebieten gelegen ist.
Im Sinne des gegenwärtigen Artikels gehören zum Besitz und Eigentum der ehemaligen oder gegenwärtigen österreichischen Regierung: das Vermögen des ehemaligen österreichischen Kaiserreiches, der Anteil dieses Reiches an dem gemeinsamen Besitz der österreichisch-ungarischen Monarchie, alle Krongüter sowie das Privatvermögen der ehemaligen österreich-ungarischen Herrscherfamilie.

1920.

Am 16 Juli tritt der Staatsvertrag von St.Germain in Kraft.

1921.

Am 12 August wird nach längeren Diskussionen im Tschechoslowakischen Parlament das Gesetz Nr. 354 verabschiedet. Mit Artikel 2 des § 3 dieses Gesetzes wird versucht, die willkürliche Enteignung der Geschwister Hohenberg zu legalisieren.

  • Das Gesetz Nr. 354 dient der Umsetzung der Artikels 208 des Vertrages von Saint Germain, in das Tschechoslowakische Recht.
  • Weil das Gesetz Nr. 354 sich auf den Artikel 208 des Staatsvertrages beruft, wird im Absatz 2 des 3. Paragraphen fälschlicherweise Erzherzog Franz-Ferdinand als Eigentümer der Güter und Besitztümer angeführt - nicht seine Söhne, die aber seit 1916 die rechtmäßigen Besitzer sind....
  • Zu diesem Zeitpunkt war Erzherzog Franz-Ferdinand aber seit mehr als 7 Jahren tot und Max Hohenberg war seit 6 Jahren der rechtmäßige Eigentümer von Konopischt, und wie gesagt kein Mitglied der ehemaligen Österreich-Ungarischen Herrscherfamilie.

1922-1923.

Fürst Jaroslav von Thun und Hohenstein,Vormund und Onkel der 3 z.T.noch minderjährigen Kinder, reicht in der Tschechoslowakei gegen diese Entscheidung Klage ein. Er argumentiert, dass die Kinder keine Mitglieder der Kaiserlichen und Königlichen Familie sind, ihre Güter und ihr Eigentum deshalb nicht unter die Güter und Eigentümer die vom Artikel 208 des Staatsvertrag von Saint Germain betroffen sind, fallen. Die Klage wird in der letzten Instanz abgewiesen, denn im Gesetz steht: “ ....Franz-Ferdinand Este und seine Nachkommen.“ Und die Brüder Hohenberg sind die Nachkommen von Erzherzog Franz-Ferdinand.

Der Vormund wendet sich an den Wiedergutmachungsausschuss in Den Haag, doch dieser erklärt sich für nicht zuständig: er sei für die Interpretation von Artikel 208 nicht zuständig. Die österreichische Regierung setzt sich für die Kinder ein, sie ist ebenfalls der Meinung dass die Güter und Eigentümer der Familie Hohenberg nicht unter die Bestimmungen des Artikels 208 fallen. Aber trotz bilateraler Kontakte zwischen den zwei Ländern wird zu diesem Problem nie eine Lösung gefunden.

1929.

Fürst Jaroslav von Thun, stirbt am 5. März. Wie Jedes mal, wenn die Brüder Hohenberg sich in die Tschechoslowakei begeben wollen, müssen sie eine spezielle Genehmigung beantragen - so auch dieses Mal, um am Begräbnis ihres Onkels und ehemaligen Vormundes teilnehmen zu können. Diese Genehmigung muss auch jedes Mal beantragt werden, wenn sie ihre Schwester Sophie in der Tschechoslowakei besuchen wollen. Sophie hat 1920 Graf Friedrich von Nostitz-Rieneck geheiratet und lebt in der Tschechoslowakei. Diese Genehmigung wird meist nur sehr spät erteilt.

1938.

Am 14 März 1938, knapp 24 Stunden nach dem Einmarsch der Deutschen Truppen in Österreich, werden mein Großvater Max Hohenberg und sein Bruder Ernst von der Gestapo verhaftet und nach Dachau verschleppt. http://www.kz-gedenkstaette-dachau.de/publications/materials/audioguide/deutsch_audioguide.pdf

Die Nazis beschlagnahmen die Güter und Eigentümer der Hohenberg Brüder in Österreich

1938.

Am 15. März besetzen deutsche Truppen den Rest der tschechoslowakischen Republik. Schloss Konopischt wird von den Nazis als Museum genützt. Ein Großteil der Sammlungen wird von der Nazis in Kisten gepackt und abtransportiert. Sie sollen, in Linz, im geplanten “Führer Heeresmuseum", ausgestellt werden.

1945.

In der Nähe von Salzburg stellen die Alliierten 42 Kisten, mit den aus Konopischt und aus Prager Museen abtransportierten Kunstschätzen sicher. Mein Großvater meldet seine Besitzansprüche an, sein Anspruch wird abgelehnt und im Mai 1946 werden die Kisten von den Alliierten in die Tschechoslowakei zurück geschickt.

1948.

Die Kommunistische tschechoslowakische Regierung tritt am 25. Februar ihre Geschäfte an.

1962.

Mein Großvater stirbt am 8. Januar. Mein Vater, Franz Hohenberg tritt sein Erbe an. Im Testament meines Großvaters wird Konopischt als Erbe angeführt -aber es liegt, unerreichbar hinter dem Eisernen Vorhang.

1977.

Stirbt mein Vater, meine Mutter Elisabeth, geb.Prinzessin von Luxemburg, Herzogin von Hohenberg ist seine Universalerbin.

2001.

Überschreibt meine Mutter, mir, Ihre ererbten Rechte auf Konopischt.

2007.

Wo mein Großvater aufgeben musste, dort habe ich die Akte wiedergeöffnet.

 

 

 

 

 

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